Allgemeine AGB´s

Bestandteile der Buchung sind die üblichen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§1 Stornierung

Bei einer Stornierung des Auftrags auf Wunsch des Veranstalters, muss dieser mindestens 30 Tage vor Auftrittsdatum vorliegen, um eine Stornopauschale zu vermeiden.

Bei nicht fristgerechter Stornierung beträgt die Stornopauschale 50% des vereinbarten Honorars.

Diese ist innerhalb von 14 Tagen ab Tag des Absagens zu begleichen. Bei Stornierung  ab 14 Tage vor dem Auftritt, wird das volle Honorar als Aufwandsentschädigung fällig.

Sollten Sie als Kunde irrtümlicher Weise eine Doppelbuchung bei einem weiteren Anbieter getätigt haben, ist dies Ihr Risiko und führt trotzdem zur Zahlung des gesamten Auftrittshonorars ohne jeglicher Abzüge.

Im Falle eines Unfalls oder Krankheit, muss ein schriftlicher Nachweis, in Form eines ärztlichen Attestes erfolgen. Die Stornierung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen.


§2 Publizierung

Für Foto- oder Videoaufnahmen stehen wir vor bzw. nach dem Auftritt gern zur Verfügung. Wir bitten dennoch darum, vor jedem Auftritt um Erlaubnis zu fragen.

Jegliche Veröffentlichung (z.B. Facebook, andere Internetportale o.ä.) ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.


§3

Falls die Show in einer öffentlichen Lokalität (Diskothek, Restaurant, Club, Bar oder Gaststätte) stattfindet, sollte vorher mit dem/der Betreiber/in geklärt werden ob er/sie damit einverstanden ist.

Falls die Show für die Öffentlichkeit gebucht wird, muss durch den/die Betreiber/in der Lokalität vorab eine mündliche oder schriftliche Genehmigung des zuständigen Amts eingeholt werden.

Sollte es zu einer Stornierung des Auftrages aufgrund einer nicht erhaltenen Genehmigung kommen, so gelten die Stornierungsbedingungen nach § 1

Bildmaterial für Plakat- und Flyerwerbung kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Freigabe gilt einmalig und ausschließlich für den gebuchten Auftritt.

Auf Anfrage kann gegen Gebühr auch ein erweitertes Nutzungsrecht beantragt werden. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen das Urheberrecht und werden strafrechtlich verfolgt.

Der Veranstalter ist verpflichtet das Event bei der GEMA anzumelden und die dafür anfallenden Gebühren selbst zu entrichten.


§4

Die Kontaktperson muss am Auftrittstag ganztägig auf dem Handy erreichbar sein.

Es erfolgt ein Anruf durch die Feuerkünstlerin im Laufe des Tages vor der Show um alle Einzelheiten noch einmal zu besprechen und die genaue Auftrittszeit mitzuteilen, falls das Zeitfenster größer als +/- 1 Stunde ist.

Am Abend bzw. in der Nacht vor Showbeginn, muss dringend darauf geachtet werden dass das Handy Funkempfang hat und die Kontaktperson zu erreichen ist.

Sollte dieses nicht gewährleistet sein, bitte noch eine zusätzliche Nummer mit angeben.

Falls es einen Wechsel des Auftrittsortes geben sollte, muss dieser rechtzeitig mitgeteilt werden, damit dies eingeplant werden kann und nicht unnötig zu Verzögerungen führt.

Dieses gilt auch bei Adressen die keinen Straßennamen haben.

Hier bitte die Koordinaten mit angeben und eine Anfahrtsbeschreibung bzw. Anfahrtsskizzezukommen lassen.


§5

Bitte beachten Sie, dass es gelegentlich zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen kann wie Straßensperrungen, Polizeikontrollen, Unfällen, Umleitungen, Schneefällen, Eisglätte oder Ähnliches die zu ungewollten Verspätungen führen können.

Dieses bedeutet nicht, dass die Buchung automatisch von Seiten des Auftraggebers storniert werden kann.

Ich bin immer bemüht pünktlich zu sein und zu den vereinbarten Uhrzeiten am Auftrittsort einzutreffen. Sollte es dennoch zu ungewollten zeitlichen Verzögerungen kommen muss eine Toleranzspanne von mindestens +/- 1 Stunde gegeben werden.

Sie werden in solchen Fällen telefonisch benachrichtigt und auf dem Laufenden gehalten.

Sollte ich durch Unfall oder Krankheit die Show nicht durchführen können, so wird für Sie, falls möglich, umgehend ein Ersatz gestellt oder mit Ihrer Einverständnis ein Ersatztermin festgelegt.

Ein Schadensersatz vom Veranstalter kann nur dann geltend gemacht werden, wenn kein schriftlicher Nachweis in Form eines Attestes oder Polizeiberichts vorgelegt werden kann und das nur in Höhe des vereinbarten Auftrittshonorars.


§6

Die Gage ist in bar vor Ort, vor Showbeginn zu entrichten, sofern keine gesonderte Vereinbarung über die anschließende Überweisung bzw. keine Vorabüberweisung vorliegt/getroffen wurde.

 

§7

Der Inhalt und alle Fotos dieser Internet-Präsenz sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit meiner ausdrücklichen Erlaubnis reproduziert oder weiter verwendet werden.